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IHR BAUGRUNDSTÜCK

 

Lage, Lage, Lage

 

Das Klischee stimmt – die drei wichtigsten Kriterien für die Auswahl des Grundstücks sind: Lage, Lage, Lage.

 

  • Die Größe des gewünschten Grundstückes sollte vorher eruiert werden. Denn beispielsweise ist nicht jede Gebäudeform auf jedem Gelände realisierbar. Auch künftige Detailpläne sollten einbezogen werden z.B. Garage, Spielbereich, Terrassen, Pool usw.

 

  • Das Wunschgrundstück sollte man zu verschiedenen Tageszeiten und Wochentagen besichtigen, um eventuelle Lärm- oder Geruchsquellen zu orten.

 

  • Eine Hanglage kann die gewünschte Bebauung unmögliche machen oder stark verteuern.

 

  • Wie ist die Sonneneinstrahlung? Viel genutzte Räume sollten hell sein.

Wer Photovoltaik plant, braucht viel Sonne.

 

  • Wie ist es um die Infrastruktur bestellt: wie weit haben es die Kinder zur Kita oder Schule? Gibt es Supermärkte, Restaurants, Ärzte, Apotheken in der Nähe? Wo ist das nächste Krankenhaus? Gibt es Freizeitangebote? u.v.m.

 

  • Ist die Wohngegend angenehm? Gespräche mit Nachbarn können Aufschluss geben.

 

  • Passen die baurechtlichen Vorgaben des Grundstückes zum Wunschhaus hinsichtlich Geschosszahl, Keller, Größe und vieles mehr?

 

 

 

Rechtliche Grundlagen

 

  • Bebauungsplan

In den Bebauungsplänen der Kommunen ist festgeschrieben, welche Art der Bebauung zulässig ist und was nicht zulässig ist z.B. wie groß ist die maximal bebaubare Fläche, wie groß darf der Abstand zum Nachbargrundstück sein oder wie viele Geschosse dürfen gebaut werden. Häufig sind Dach- und Fassadenvorgaben Bestandteil des Bebauungsplanes. Oft ist auch die Bepflanzung geregelt.

 

  • § 34 Baugesetzbuch

Liegt kein Bebauungsplan für das Wunschgrundstück vor, wird die Bebaubarkeit nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt, d.h. das geplante Haus muss sich der Nachbarbebauung anpassen. Diese Situation ist häufig in bebauten Ortslagen gegeben.

 

  • Bauen im Außenbereich

Sollte Ihr Grundstück im Außenbereich liegen, empfiehlt sich eine Bauvoranfrage, um zu erfahren, ob eine Genehmigung des Vorhabens Aussicht auf Erfolg hat.

 

 

 

Faktische Bewertung

 

  • Ist die passende Baufläche gefunden, sollte eine Baugrunduntersuchung durchgeführt werden. Dies ist wichtig für die Gewährleistung der Standfestigkeit des geplanten Hauses sowie beispielsweise die nötigen Abdichtungen gegen das Grundwasser.

 

  • In jedem Fall sollte die Frage eventueller Altlasten auf oder in dem Grundstück geklärt werden. Entsprechende Probebohrungen kosten etwa 1.000 €, sofern keine Komplikationen auftreten.
  • Dafür wird ausgeschlossen, dass Altlasten (umweltgefährdende Stoffe) auf dem Baugrundstück zum Vorschein kommen. Für eine evtl. Sanierung, die u.U. mit erheblichen Kosten verbunden ist, haftet der jeweilige Grundstückseigentümer.

 

 

 

  • Besonders wichtig ist die Klärung, ob die Grundstücksfläche bereits technisch und verkehrsmäßig erschlossen Hierzu gehören die Anbindung ans Straßennetz, Zufahrten, Frisch- und Abwasserleitungen, Energieversorgungsleitungen, Telefon, Glasfaser und ähnliches.
  • Unerschlossene Baugrundstücke sind zwar deutlich günstiger, die Erschließungskosten verursachen jedoch erhebliche Kosten, die bei der Grundstückspreisgestaltung entscheidend sein können.

 

 

 

Kosten

 

  • Zusätzlich zum Kaufpreis fallen gegebenenfalls Maklerkosten

 

  • Die Grunderwerbssteuer wird fällig, die auf den Gesamtkaufpreis berechnet wird. Sie liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %.

 

  • Die Notar- und Grundbuchkosten belaufen sich auf etwa 1,5 % des Kaufpreises.